Youthpass für Jugendinitiativen

Als Organisatoren einer Jugendinitiative entwickelt sich nicht nur euer Projekt mit der Zeit immer weiter, sondern auch ihr selbst.

 

"Wäre doch schön, wenn das auch mal jemand anerkennen würde.", denkt ihr? "Youthpass!", sagen wir!

 

Youthpass Broschüre JUGEND für Europa

 

Seit dem 1. April 2010 haben alle seit dem Jahr 2007 geförderten Jugendinitiativen das Recht auf den Youthpass. Youthpass ist das Zertifikat im EU-Programm JUGEND IN AKTION und trägt dazu bei, die nicht formalen Lernerfahrungen und neu erworbenen Kompetenzen zu beschreiben und sichtbar zu machen: nicht als bloße Teilnahmebestätigung, sondern als Instrument der Reflexion des Erlebten und Gelernten.

 

Neugierig geworden? Wollt ihr auch einen Youthpass? Lest hier mehr oder geht direkt zur Youthpass-Homepage!

  • Downloads

    Hier findet ihr alle Infomaterialien, Antragsformulare und Hintergrundmaterialien in verschiedenen Datenformaten.

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  • FAQ

    Die wichtigsten Antworten findet ihr hier nach Themenbereichen zusammengestellt. Noch Fragen?

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  • Werkzeuge

    Kreative Methoden und Tipps zur Ideenfindung, Projektentwicklung, Konfliktlösung in Kofinanzierung.

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Jugendinitiativen Förderprioritäten 2011

Möglichst gerecht, möglichst verständlich... nicht jedes Projekt kann gefördert werden

Hier findet Ihr die europäischen und nationalen Kriterien und Prioritäten sowie Ausschlussgründe für eine Förderung von nationalen und transnationalen Jugendinitiativen.

Allgemeine Ausschlussgründe

Es werden keine Projekte gefördert, die

  • rassistischem, fremdenfeindlichem, antisemitischem Gedankengut oder der Diskriminierung von Minderheitengruppen Vorschub leisten,
  • sich negativ auf die Gleichstellung von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern auswirken,
  • inhaltlich oder organisatorisch Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen besitzen,
  • zu Gewalt aufrufen oder Gewalt verherrlichen,
  • von Sekten oder sektenähnlichen Organisationen durchgeführt werden.

 

Es werden ebenfalls keine Projekte gefördert, bei denen die folgenden formalen Ausschlussgründe vorliegen:

  • Die Antragsfrist wurde nicht eingehalten (es gilt das Datum des Poststempels),
  • das Projekt hat eine in der Aktion 1.2 unzulässige Länderkonstellation;
  • das Projekt ist keine Jugendinitiative im Sinne der Aktion 1.2 des EU-Programms JUGEND IN AKTION: Es ist nicht erkennbar, dass die beteiligten Jugendlichen aktiv die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Projektes umsetzen.

 

Sonstige Ausschlussgründe

  • Folgeanträge von Jugendinitiativen die gestellt werden, obwohl das vorherige Projekt noch nicht abgeschlossen, bzw. abgerechnet ist, können grundsätzlich nicht genehmigt werden. Erst nach Genehmigung des Abschlussbescheides von JUGEND für Europa könnte ein Folgeprojektantrag gefördert werden.

 

JUGEND für Europa wird 2011 – jeweils in Abwägung aller eingegangenen Anträge – gemäß der hier aufgeführten Prioritäten Projekte in Aktion 1.2 fördern:

Europäische Förderprioritäten

Das Projekt realisiert nachvollziehbar mindestens eine der folgenden europäischen Förderprioritäten:

  • Das Projekt beschäftigt sich mit den ständigen Prioritäten:
    Europäische Bürgerschaft, Beteiligung junger Menschen, Kulturelle Vielfalt und/oder Einbeziehung von Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf.
  • Die Jugendinitiative leistet einen Beitrag zu den jährlichen Prioritäten 2011:
    Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit; Jugendarbeitslosigkeit; Integratives Wachstum (Armut und Marginalisierung insb. die Eingliederung junger Migranten, junger Menschen mit Behinderung oder jugendlicher Roma) ; Globale ökologische Herausforderungen und Klimawandel; Kreativität und unternehmerische Initiative.

 

Nationale Förderprioritäten

In 2011 werden prioritär Projekte in den für das Programm relevanten Handlungsschwerpunkten des BMFSFJ (Zivilengagement stärken; Jugend Chancen geben – Integration fördern) gefördert, insbesondere Projekte, die folgenden Kriterien entsprechen:

  • Die Projekte beschäftigen sich mit der Europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich respektive mit der neuen EU-Jugendstrategie.
  • Die Projekte werden unter Beteiligung und aktiver Einbeziehung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und/oder mit Jugendlichen in Armut und Risikolagen durchgeführt.
  • Transnationale Jugendinitiativen sowie Projekte, die aktiv junge Menschen aus anderen Ländern einbeziehen, werden vorrangig gefördert.
  • Die Projekte werden deutlich erkennbar von Jugendlichen selbstständig initiiert, beantragt und auch durchgeführt.

 

Zur Qualität von eingereichten Projekten

Hohe Priorität erhalten Projekte, bei denen nachvollziehbar eine gute Qualität beschrieben wird bzw. erkennbar ist. Hierzu gehört, dass dem Antrag ein klares, strukturiertes und nachvollziehbares Programm der Aktivitäten beigefügt wird, welches dem beschriebenen Thema und den skizzierten Zielsetzungen des Antrags entspricht und sich im beantragten Budget widerspiegelt.

Weiterhin soll die Eigeninitiative der beteiligten Jugendlichen in allen Phasen des Projektes deutlich erkennbar sein.

Bei transnationalen Jugendinitiativen muss außerdem deutlich werden, dass alle Partner gleichberechtigt in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Projektes einbezogen werden.

Das Projekt ist inhaltlich von Relevanz für das EU-Programm JUGEND IN AKTION, indem es zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beiträgt und ihnen den Erwerb neuer Fähigkeiten und Kompetenzen ermöglicht, die ihr europäisches Bewusstsein erhöhen.

Das Projekt hat eine klar erkennbare europäische Dimension.

Es fördert das Gespür junger Menschen für die bestehende Europäische Bürgerschaft und die daraus resultierende Verantwortung des Einzelnen für die Gestaltung des zukünftigen Miteinanders in Europa.

Es trägt zu diesem Bewusstsein bei, indem es Themen aufgreift, die in der Europäischen Gemeinschaft auch weiterhin von Interesse sind (Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Drogenmissbrauch genauso wie der Diskurs um gemeinsame Werte, um Menschenrechts- und Demokratiefragen, um Chancengleichheit und Respekt für andere Kulturen).

Das Projekt ermöglicht jungen Menschen eine interkulturelle Lernerfahrung, z.B. die Zusammenarbeit junger Menschen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund.

Das Projekt beinhaltet die Möglichkeit, dass die im Land erprobten Ideen, praktischen Lösungen und Methoden ausgetauscht und in ein anderes Land übertragen werden können.

Die Auswirkungen einer Jugendinitiative sollten nicht auf die Projektteilnehmenden beschränkt bleiben, sondern auch Vorteile für die lokale Gemeinschaft und/oder regionale, nationale oder europäische Wirkung haben.

Projekte im Rahmen des EU-Programms JUGEND IN AKTION sollten die Unterstützung des Programms herausstreichen.

Anstrengungen zusätzliche Finanzmittel einzuwerben, wirken sich zusätzlich positiv auf die Bewertung des Projektes aus.